Waldpflegeverträge
- Details
Waldbesitzern denen die Möglichkeit fehlt die Bewirtschaftung ihres Waldes selbst zu bewältigen, kann die WBV im Rahmen eines Waldpflegevertrags die Bewirtschaftung stellvertretend übernehmen.
Was ist ein Waldpflegevertrag?
Die WBV übernimmt im Namen des Waldbesitzers die komplette Bewirtschaftung des Waldes. Sie organisiert zuverlässig alle notwendigen Forstarbeiten und kümmert sich dabei auch um Fördermöglichkeiten. Neben der Pflanzung, Holzeinschlag und Vermarktung können auch mit dem Grundstück verbundene Pflichten (z.B. Verkehrssicherheit oder Borkenkäferbekämpfung) von der WBV vertraglich übernommen werden.
Bei der Vertragsgestaltung wird auf die Bedürfnisse des Waldbesitzers Rücksicht genommen. So kann ein Waldbesitzer, der einzelne Tätigkeiten (z.B. Pflanzung, Brennholzgewinnung etc.) selbst übernehmen will, dies auch im Vertrag festhalten.
Selbstverständlich bleiben sämtliche Tätigkeiten für den Waldbesitzer transparent und nachvollziehbar. Die Vertragskosten sind gestaffelt nach Waldgröße und Bedingungen der Fläche (Lage, Bestand, Gelände, Erschwernisse etc.).
Vorteile für den Waldbesitzer
- Optimal zugeschnittener Vertrag
- „Rundum-Sorglos-Paket“
- Waldbesitzer müssen nicht selbst tätig werden
- Notwendige Aufgaben werden professionell erledigt (Beispiel: Planung, Pflege, Käferbekämpfung uvm.)
- Kompetenter Ansprechpartner vor Ort
- Durch die konsequente und sachgerechte Bewirtschaftung wird die Stabilität in den Beständen gefördert und der Wert der Flächen erhöht
Gerne beraten wir Sie auf ihrer Fläche zum Thema Waldpflegevertrag.
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